Das bedeutet, dass wir Ihnen helfen, wenn Sie nicht selbst die nötigen Programmierschritte vornehmen wollen oder können.
Wir garantieren die Schnittstelle in Ihre Software so zu integrieren, dass Sie in die Lage versetzt werden nach §302 abrechnen zu können. Sollten abrechnungsrelevante Daten, die für den gesetzlichen Datenaustausch notwendig sind, nicht zur Verfügung stehen, so können wir auch in einem Zwischenschritt Daten erfassen.
Wir erstelllen für Sie individuell ein Angebot! Fragen Sie uns.