Durch die Einführung des elektronischen Abrechnungsverfahrens ergeben sich einige Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Die wichtigste Veränderung besteht in der Nutzung moderner Kommunikationstechnologien für das Abrechnungsverfahren.
Abrechnungsmöglichkeiten:
Sie haben nach der Änderung des Abrechnungsverfahrens die Möglichkeit, Ihre Abrechnung über ein Rechenzentrum abwickeln zu lassen oder Ihre Abrechnung mittels EDV per elektronischem Abrechnungsverfahren zu erstellen.
1. Abrechnung über Rechenzentren
Haben Sie ein Abrechnungszentrum mit der Durchführung Ihrer Abrechnung beauftragt, ändert sich für Sie nichts.
2. Selbstabrechnung mit eigener EDV – Elektronisches Abrechnungsverfahren
Haben Sie ein Warenwirtschafts-Programm erworben, das auch den Datenaustausch realisieren kann, sind Sie ausgerüstet mit den notwendigen Voraussetzungen.
Bestimmt ist es aber ein großer Aufwand, die gesamten internen Prozesse umzustellen. Neue oder geänderte Vorgehensweisen für die Auftragsverwaltung, keine Anbindung an die Buchhaltung etc..
Oft ist es ja so, dass Fakturierungsprogramme im Betrieb historisch gewachsen sind und sämtliche Belange die man für die Abwicklung der Geschäftsvorgänge braucht, werden erfüllt, bis auf den Punkt des elektronischen Datenaustausches:
Unser Zusatzprogramm EDIxxx.DLL setzt da an, wo Ihre Fakturierung aufhört!
Durch die völlige Autonomie und Abkapselung des Tools werden die Daten die Sie erfasst haben an die EDIxxx.DLL einfach weitergegeben und verarbeitet.
Nach der Aufarbeitung werden die notwendigen Begleitdokumente gedruckt und die Dateien für den Austausch bereitgestellt. Ein Zusatzprogramm kann dann noch die Verschlüsselung und den Versand der Daten erledigen.
Alle Ihre bisherigen Strukturen und Dokumente bleiben erhalten. Zusätzlich wird nur der Datenaustausch nach den gesetzlichen Vorschriften realisiert.
Ihr bisheriges Programm kann komplett weiter Verwendung finden und die Anforderungen für den jeweiligen Paragraphen werden erfüllt!